Der größte Steuerraub in der Europäischen Geschichte

Heute gibt es einen Gastbeitrag zum Thema „Der größte Steuerraub in der Europäischen Geschichte“ auf meinem Blog – verfasst hat ihn Tobi (Finanzschmiede)… Es dreht sich um 750.000.000 Menschen die durch Leerverkäufe von einigen wenigen beraubt wurden.

Hast du dich schon einmal gefragt, wie die modernsten Raubzüge heutzutage ablaufen? Bricht man heute noch in eine Bankfiliale ein oder stiehlt man der netten Nachbarsfrau die Handtasche und erfreut sich über die erbeuteten 50,00€? In Einzelfällen wird dies heutzutage immer noch der Fall sein, aber das wirkliche „Big Business“ wird auf einem anderen Wege vollzogen. So ist bei einem herkömmlichen Banküberfall eine bestimmte Kreditinstitution das Opfer und eine oder mehrere Personen, der oder die Täter.

In der heutigen Thematik gestaltet sich das ganze etwas anders. Auf der Seite der Täter verzeichnen wir hunderte Personen. Nicht gerade wenig oder? Auf der Seite der Opfer (ACHTUNG! Bitte festhalten), rund 750.000.000 Menschen. Es geht um die Machenschaften von Banken, Steuerberater, Anwälte, Vermögensberater, Unternehmensberater, Aktienhändler und Kreditgeber aller Art. Diese Personen und Institutionen sind verwickelt in den größten Steuerraub der europäischen Geschichte.

Wir verzeichnen in Europa einen Steuerschaden von mehr als 55 Milliarden Euro. Mehr als die Hälfte, ca. 31,8 Milliarden Euro alleine in Deutschland. Diese Art des Steuerraubs wurde 2001 bekannt und wird in Europa noch heute durchgeführt beziehungsweise vollzogen. Ganze 19 Jahre später hat man auf Europäischer Ebene es noch nicht geschafft, eine einheitliche Lösung zu finden. In Deutschland wurde 2012 eine Gesetzesänderung herbeigeführt und den Praktiken einen Riegel vorgeschoben.

Die Vorgehensweise

Als Wirtschaft begeisterte Person wirst du dich bestimmt Fragen, wie das ganze nun funktioniert hat oder auch noch immer funktioniert. Benötigt werden dafür drei unterschiedliche Investoren die zusammen kooperieren. Wir haben hierbei also Investor A, B und C.

Investor A besitzt für unser Beispiel Aktien eines DAX-Unternehmens im Wert von 10.000.000 Euro. Nun kommen wir zum Investor C. Dieser kauft nun für 10.000.000 Millionen Euro Aktien des Unternehmens, in das auch Investor A investiert hat. Dieser übernimmt aber nicht die Aktien von Investor A, sondern erwirbt sie von Investor B. Dieser besitzt dieses Wertpapier allerdings gar nicht. Diese Art von Geschäften nennt man Leerverkäufe.

Am Dividendenstichtag kommt es also endlich zur Ausschüttung der wohlverdienten Dividende. Investor A erhält 500.000€ Dividende. Netto entspricht dies 375.000€ da auch er natürlich die Kapitalertragssteuer zahlen muss. Diese beträgt 25% der Dividende. Investor A bekommt eine entsprechende Bescheinigung, mit der er sich die Steuer unter bestimmten Umständen zurückerstatten lassen kann.

Der Dividendenstichtag ist nun um, und die Dividendenausschüttung ist vonstatten gegangen. Investor A verkaufte seine Aktien an Investor B, der das nötige Geld aus dem Leerverkauf mit Investor C hat. Statt 15 Millionen Euro fließen allerdings nur 14,5 Millionen Euro von Investor B zu Investor A, schließlich sind die Aktien nach der Ausschüttung nun 500.000 Euro weniger wert. Da Investor C bereits 15.000.000 Millionen Euro an Investor B gezahlt hat, hat dieser noch Ansprüche auf die jeweiligen Wertpapiere. Investor B gibt die kürzlich erworbenen Aktien von Investor A, an Investor C weiter und erfüllt damit seine Verpflichtung aus dem Leergeschäft. Allerdings hat Investor C 15.000.000 Euro überwiesen und erhält nun Aktien im Wert von 14.500.000 Euro. Investor B überweist ihm darum zusätzlich die Netto-Dividende von 375.000 Euro. Für fehlenden 125.000 Euro lässt sich Investor C von seiner Depotbank eine Steuerbescheinigung ausstellen. Investor C leitet die Aktien für 14,5 Millionen an ihren ursprünglichen Besitzer zurück, also Investor A. Scheinbar ist damit alles wieder beim Alten, mit dem Unterschied, dass der Großkonzern zwischenzeitlich die fällige Dividende an Investor A ausgeschüttet hat.

Tatsächlich aber ist viel Gravierenderes passiert: Der Staat hat nur einmal Steuern kassiert – dafür haben aber nun zwei Investoren einen Anspruch auf Rückerstattung, nämlich neben A auch C. Den Erlös aus der zusätzlichen Rückerstattung teilen die drei Investoren unter sich auf.


Vorwürfe an Prominente Persönlichkeiten und Institutionen

Zu den Beschuldigten der Cum-Ex Geschäfte gehören bekannte Persönlichkeiten und Institutionen. Dazu zählt zum Beispiel der Finanzunternehmer Dr. Carsten Maschmeyer, welcher ebenfalls aus der TV-Sendung „Die Höhle der Löwen“ bekannt ist. Ihm wird vorgeworfen, in zwielichtige Steuerfonds investiert zu haben. Dieser lehnt allerdings alle Anschuldigungen ab und schlüpft in die Opfer Rolle. Er habe zwar 40.000.000 Euro zur Verfügung gestellt, wusste allerdings nicht was mit dem Kapital im Detail angestellt wird. Das Geschäft sei ebenfalls nicht durch ihn, sondern durch seinen Sohn Marcel in Zürich abgewickelt worden sein. Marcel war zu diesem Zeitpunkt 23 Jahre jung und absolviert gerade ein Praktikum bei der Deutschen Bank. Diese Überleitung nutzen wir doch gern.

Auch der Deutschen Bank werden zwielichtige Geschäfte bei steuergetriebenen Modellen vorgeworfen. So soll die Deutsche Bank 1 Milliarde Euro als Kreditgeber zur Verfügung gestellt haben. Auch die Deutsche Bank leidet dabei an Amnesie. Sie habe nicht wissentlich derartige Geschäfte gefördert. Wenn man ein derartig großer Teilnehmer am Finanzmarkt ist, sei es unumgänglich Finanztransaktion für Kunden durchzuführen, welche für Cum-Ex genutzt werden.

Das Fazit

Wir haben hiermit also einen Steuerraub im elf(!)stelligen Bereich und mussten dafür weder eine Person direkt bestehlen, verletzen oder sonst wie um sein Geld bringen. Das Geld für diese Gelddruckmaschine kommt vom Staat. Also vom Steuerzahler und ist daher eine Quelle, die niemals versiegt.

Auch in meinem neuesten Video „DIE UNENDLICHE GELDMASCHINE! – CUM-EX GESCHÄFTE IN DEUTSCHLAND – WAS IST CUM-EX?“ findest du diesen Blogpost als visuelle Darstellung. Instagram: @Finanzschmiede.

Der sicherste Reichtum ist die Armut an Bedürfnissen. (Franz Werfel)

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Comments (1)

Hi,

da ist ein Fehler drin oder?

Absatz 2 bei „Die Vorgehensweise“: „Investor A besitzt für unser Beispiel Aktien eines DAX-Unternehmens im Wert von 10.000.000 Euro.“

Absatz 4 dann plötzlich: „Der Dividendenstichtag ist nun um, und die Dividendenausschüttung ist vonstatten gegangen. Investor A verkaufte seine Aktien an Investor B, der das nötige Geld aus dem Leerverkauf mit Investor C hat. Statt 15 Millionen Euro fließen allerdings nur 14,5 Millionen Euro von Investor B zu Investor A, schließlich sind die Aktien nach der Ausschüttung nun 500.000 Euro weniger wert.“

Das sollten dann eigentlich 9,5 Millionen Euro nach meinem ermessen sein oder?

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