Mit 55 Jahren an die Rente denken – was ist zu beachten – Hausfrau und Mutter?

Ich möchte hier zum größten Teil über Frauen sprechen – die hauptsächlich ihr Leben lang Hausfrauen, Mini-Jobs oder in Teilzeit gearbeitet haben. Und sich irgendwann fragen – bekomme ich eine Rente? Wie hoch ist diese Rente – was kann ich tun im diese zu verbessern … Natürlich wird der Mann hier auch mit angesprochen.

Mit 55 Jahren an die Rente denken

Was kann man als Hausfrau erwarten, wenn man an die Rente denkt … Als Frau war man früher für die Kindererziehung und den Haushalt verantwortlich gewesen. Der Mann ging arbeiten und brachte das Geld nachhause. In der heutigen Zeit ist es etwas anderes – natürlich ist die Frau zum größten Teil für die Kindererziehung da – aber sie geht auch arbeiten. Aber was ist mit der Generation, die jetzt 50 – 55 – 60 Jahre alt? Wie kann eine Hausfrau und Mutter an ihre Rente kommen:

  • für jedes Kind das vor 1992 geboren ist erhält die Frau 2 Entgeltpunkte
  • für jedes Kind das nach 1992 geboren ist erhält die Frau 3 Entgeltpunkte

Ein Anspruch auf eine Regelaltersrente setzt voraus, dass fünf Jahre mit Beitragszeiten vorhanden sind. Hier müsste drei Kinder (vor 1992 geboren) oder zwei Kinder (nach 1992 geboren) erzogen worden sein um ein Anspruch auf die Regelaltersrente als Hausfrau und Mutter zu bekommen (die Mindestversicherungszeit würde durch die Mütterrente erfüllt sein).

Sollte man nur auf vier statt fünf Beitragsjahren kommen (z.B. bei 2 Kinder vor 1992) hat man die Möglichkeit die verbleibende Lücke mit einer Nachzahlung mit freiwilligen Beiträgen den Rentenanspruch zu erwerben. Ein aktueller Beitragsjahr würde 1.009,80 Euro kosten (die freiwillige Beiträge liegen zwischen 84,15 Euro und 1.187,45 Euro pro Monat). Was sich aber für die Mutter rentieren würde.

Jede Mutter steht pro Kind 93 Euro Rente zu. Rentendeckel: Drei Jahre Durchschnittsverdienst bringen einer Mutter 93 Euro Rente pro Kind (geboren nach 1992) ein. Die Regierung tut so, als ob die Mutter ca. 3.100 Euro brutto im Monat verdient hat.

Es gibt noch eine (zusätzliche) besondere Regelung für Mütter die Kinder haben, die ab 1992 geboren sind. Hier können Mütter noch zusätzliche Entgeltpunkte für das Lebensjahr 3-10 des Kindes erhalten. Und zwar mit folgenden Bedienungen: Die Mutter ist in dieser Zeit eine rentenversicherungspflichtigen Beschäftigung nachgegangen und blieb Unterhalb des Durchschnittverdienstes (Jahr 2017 – ca. 37.000 Euro brutto pro Jahr). Hier würde dann die Beiträge der Rentenversicherung um die Hälfte höher bewertet. Im Beispiel würde das ganze so aussehen: Die Mutter hat zwar 15.000 Euro brutto pro Jahr verdient. Wird aber so dargestellt, als ob sie 15.000 Euro + 7.500 Euro (die Hälfte höher) = 22.500 Euro Jahreseinkommen hätte. Die Beiträge selbst werden selbstverständlich nur bis zu den 15.000 Euro abgerechnet (Arbeitnehmeranteil von 9,35%) – Nur die Bewertung für die Entgeltpunkte wird das fiktive Jahreseinkommen von 22.500 Euro aus meinem Beispiel genommen. Das alles ist allerdings nur bis zum Durchschnittsverdienst möglich und als zusätzliche Voraussatzung müssen zum Renteneintritt mindestens 25 Versicherungsjahre nachgewiesen werden. Mütter die gleichzeitig zwei Kinder zwischen drei und zehn Jahren großgezogen haben, können die Rentenerhöhung auch erhalten, wenn sie nicht erwerbstätig waren. 

Die höhe der Rente für eine Mutter und Hausfrau

Wie hoch könnte die Rente demnach aussehen:

  • Bei zwei vor 1992 geborenen Kindern (4 Beitragsjahre / 4 Entgeltpunkte) + eine Nachzahlung von 1.009,80 Euro (1 Beitragsjahr / 0,14 Entgeltpunkte) würde sich eine Brutto-Monatsrente von ca. 128 Euro ergeben.
  • Bei einem vor 1992 geborenem Kindern (2 Beitragsjahre / 2 Entgeltpunkte) + eine Nachzahlung von 3.029,40 (3 Beitragsjahre / 0,43 Entgeltpunkte) würde sich eine Brutto-Monatsrente von immerhin ca. 75 Euro ergeben.
  • Bei zwei nach 1992 geborenen Kindern (6 Beitragsjahre / 6 Entgeltpunkte) Hier würde sich eine Brutto-Monatsrente von ca. 186 Euro ergeben.
  • Bei zwei vor 1992 geborenen Kindern (4 Beitragsjahre / 4 Entgeltpunkte) + bei ein nach 1992 geborenem Kind (3 Beitragsjahre / 3 Entgeltpunkte) würde sich eine Brutto-Monatsrente von ca. 210 Euro ergeben.
Rentenbeiträge

1.009,80 Euro (2018: 1.004,40) = Mindestbeitrag für ein Beitragsjahr / 14.249,40 Euro (2018: 14.508) = Maximalbeitrag. Der Mindestbeitrag würde ca. 0,14 Entgeldpunkte der Hausfrau einbringen.

Zeiten, in denen Sie Ihre Kinder erzogen oder Angehörige gepflegt haben, werden so berücksichtigt, als hätten Sie in diesem Zeitraum einen „hypothetische“ Verdienst gehabt, der sich voll oder anteilig nach dem jeweiligen Durchschnittsverdienst richtet.“ siehe dazu auch Deutsche-Rentenversicherung.de.

Beispiel am Durchschnittsverdienst:

  • Jahr 2011 – 32.100 Euro brutto = 1 Entgeltpunkt (Durchschnittsentgelt 2011)
  • Jahr 2011 – 48.150 Euro brutto = 1,5 Entgeltpunkte
  • Jahr 2011 – 16.075 Euro brutto = 0,5 Entgeltpunkte
  • Jahr 2017 – 37.103 Euro brutto = 1 Entgeltpunkt (Durchschnittsentgelt 2017)
  • Jahr 2017 – 55.655 Euro brutto = 1,5 Entgeltpunkte
  • Jahr 2017 – 18.552 Euro brutto = 0,5 Entgeltpunkte

Screenshot der Tabelle: (Quelle: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/cae/servlet/contentblob/232638/publicationFile/52266/rente_so_wird_sie_berechnet_alte_bundeslaender.pdf)

Die aktuelle Rentenformel

Schauen wir uns mal die aktuelle Rentenformel mal genauer. Zudem habe ich eine kleine Beschreibung / Definition für jeden Punktherausgesucht. Damit man sich das einfacher vorstellen kann um was es sich der Rentenformel handelt. Die Rentenformel ist allgemein gültig – und für alle relevant nicht nur für die Mütterrente.

Die Rentenformel lautet: Monatliche Rentenhöhe = Entgeltpunkte × Zugangsfaktor × aktueller Rentenwert × Rentenartfaktor.

  • Entgeltpunkte = Für die Rentenhöhe der wichtigste Punkt. Das vorläufige Durchschnittsentgelt für das Jahr 2018 beträgt 37.873 Euro Brutto (das wären 7.044,40 Euro bei einem Rentenbeitrag von 18,6% ). Liegt man bei einem Brutto Verdienst von 37.873 Euro so erhält man einen Entgeltpunkt (Demzufolge kann man sagen, dass ein Entgeldpunkt zurzeit 7.044,40 Euro kostet).
  • Zugangsfaktor = Hier werden die Zu­ und Abschläge berücksichtigt (Standardwert ist hier 1,0). Abschlag: Rente wird vorzeitig beansprucht / Zuschlag: Rente wird später beansprucht trotz erreichen der Regelaltersgrenze.
  • Aktueller Rentenwert = Der aktuelle Rentenwert für das Jahr 2018 beträgt 31,03 Euro.
  • Rentenartfaktor = Die Art der Rente. Altersrente: 1,0 / teilweise Erwerbsminderung: 0,5 / volle Erwerbsminderung: 1,0 / kleine Witwenrente 0,25 / große Witwenrente 0,55.

Kleine und große Witwenrente? Nach dem Tod des Ehepartners erhält die Hinterbliebene eine Witwenrente – Die große Witwenrenten bekommen die Hinterbliebenen, die älter als 45 Jahre sind oder ein minderjähriges Kind erziehen. Eine gute Beschreibung zum Thema gibt es beim Finaztip: So kommen Hinterbliebene an mehr Rente.

Interessante Arikel

Hier eine kleine Link Sammlung mit weiteren wichtigen Themen

Gesetzliche Rente der Mutter

Gehen wir nun einen Schritt weiter, nun weiß die Hausfrau / Mutter wieviel gesetzliche Rente ihr für das Alter zusteht. Nehmen wir an die 55 jährige Hausfrau und Mutter hat 3 Kinder (2x vor 1992 und 1x nach 1992) wie im letzten Beispiel aufgezeigt. Also würde sie 7 Entgeldpunkte für ihre Kinder erhalten (2x 2 Entgeldpunkte und 1x 4 Entgeldpunkte). Das würde im jetzigen Moment 210 Euro bedeuten. Aber sie hat ja noch einige Jahre bis zur Rente. (Geboren ab 1947 = Renteneintrittsalter 65 / Geboren ab 1964 = Renteneintrittsalter 67. Zudem gibt es noch weitere Möglichkeiten früher in Rente zu gehen – wen man 45 Jahre gearbeitet hat und in die Rente eingezahlt hat – Was für unsere Hausfrau aber nicht gilt)

Ihre voraussichtliche gesetzliche Rente beträgt demnach ca. 210 Euro im Monat (Stand 2018). Hier wird sie auf Ihren Mann angewiesen sein / oder auf die Grundsicherung in der Rente.

Grundsicherung in der Rente

Wenn die eigenen dauerhaften finanziellen Mitteln für den Lebensunterhalt im Alter nicht ausreichen (ca. 770 Euro) hat man einen Anspruch auf die Grundsicherung.

  • Alleinstehende mit eignem Haushalt = 416 Euro
  • Ehepaar mit gemeinsamen Haushalt = je 374 Euro

Zudem wird für die Unterkunft (Mietwohnung, Eigentumswohnung, Pflegeheim) ein Beitrag um ca. 400 Euro gewährt.

Ob man die Grundsicherung erhält, hängt vom Vermögen und Einkommen ab (das eigene und das vom Ehepartner). Bitte beachten: z.B.: Haftpflicht und Hausrat mindern das Einkommen. Eine Riester-Rente aber erhöht das Einkommen. Jedem Grundsicherungsempfänger steht ein Schonvermögen von 5.000 Euro zu.

Um eine Grundsicherung zu erhalten muss das gesamte persönliche Vermögen verwertet werden (Sparbuch, Immobilien, Aktien, Lebensversicherung). Dazu zählt auch das Vermögen vom Ehepartner – die Altersrente vom Ehepartner wird auf die Grundsicherung angerechnet – verfügt der Ehepartner, also in unserem Fall der Ehemann eine höhere Rente, wird es keine Zahlung für die Grundsicherung geben, weil man die Grenze gemeinsam überschreitet.

Grundsicherung im Alter: Vermögensfreibetrag

Ab 2018 sollen Privatrenten bis zum halben Regelecksatzes (zurzeit beträgt er ca. 204,50 Euro) nicht auf die Grundsicherung angerechnet werden. Damit soll gewährleistet, dass auch Geringverdiener und Teilzeitbeschäftigte in den Genuss der Privatrente kommen können und somit ihre Rente durch sparen etwas erhöhen können. Früher wurde die Privatrente (Riester-Rente, Rüruprente) auf die Grundsicherung angerechnet – wodurch einige keinen Sinn daran sahen, eine private Rentenversicherung abzuschließen. Nun soll das ganze geändert werden!

Derzeit beträgt der Regelsatz 409,00 Euro + Miete. Bei Geldtipps gibt es ein gutes Beispiel wieso es Sinn macht, dass die private Rente nicht auf die Grundsicherung angerechnet werden sollte. Sollte man sich unbedingt mal durchlesen. „Die geplante Neuregelung findet sich im Betriebsrenten-Stärkungsgesetz. In § 82 Abs. 4 und 5 SGB XII soll nun ein neuer Anrechnungsfreibetrag für Betriebs-, Riester- und Basisrenten sowie sonstige private Renten eingeführt werden. Der Freibetrag soll auch für den Teil der gesetzlichen Rente gelten, der auf freiwilligen Beiträgen beruht. Es sollen monatlich Beträge bis maximal zur Höhe des halben Regelbedarfs – derzeit also bis zu 204,50 € – anrechnungsfrei gestellt werden. Die Gesetzesänderung soll Anfang 2018 in Kraft treten.

Das ganze wird in genau zwei Schritten umgesetzt:

  • Der Freibetrag beträgt 100 Euro für die Einkünfte aus zusätzlichen Renten (Riester-, Basisrente, etc.)
  • Falls man über 100 Euro Einkünfte hat, werden diese ab 100 Euro mit 30% anrechnungsfrei sein.

Das ganze wird mit einem Beispiel verdeutlicht:

Man erhält im Rentenalter weitere Renten aus einen Rüruprente oder Riesterrente in Höhe von 400 Euro. Dann werde 100 Euro als Freibetrag geltend gemacht. Die restlichen 300 Euro sind 30% anrechnungsfrei, das wären 90 Euro (300 Euro x 30%). Insgesamt würde man zusätzlich zur gesetzlichen Rente / bzw. zur Grundsicherung 190 Euro erhalten, die nicht angerechnet werden. Wie bereits oben geschrieben, darf der Höchstfreibetrag 50% vom Regelecksatzes sein (2017 = 409 Euro / 50% = 204,50 Euro).

Deswegen sollte man auch wenn man nur wenig verdient, etwas Geld für die zusätzliche Rente sparen – es lohnt sich!

Hausfrau und Mutter – die Rente

Nun haben wir das meiste der Rente für die Hausfrau und Mutter erläutert. Gehen wir wieder auf unser Beispiel ein. Die Frau ist bereits 55 Jahre. Hat 3 Kinder (2x vor 1992 und 1x nach 1992). Zudem hat sie einen Mann, sagen wir 60 Jahre alt und ist ein Durchschnitssverdiener.

Das bedeutet, dass die Hausfrau und Mutter 7 Entgeldpunkte und ihr Mann nach 45 Jahren Beitragszahlungen 45 Entgeldpunkte besitzen. Damit würde die Frau 210 Euro erhalten und der Mann 1350 Euro. Daraus folgt, dass die Frau in diesem Beispiel keine Grundsicherung der Rente erhalten würde, da die gemeinsamen Einkünfte 1560 Euro betragen. In diesem Fall würde eine private Altersvorsorge hervorragend passen.

Nun kommen wir zum kern-Thema. Wie kann die Hausfrau oder jede beliebige Person ihre Rente ausbessern? Welche Möglichen bieten sich ab 55 Jahren noch an? Falls man bereits mit 65 Jahren in Rente gehen möchte, hätte man nur noch 10 Jahre für die zusätzliche Altersversorgung zeit. Was bietet sich also an:

  • Banksparplan / Prämiensparen
  • Fonds (Aktien, Anleihen)
  • ETFs
  • Aktien (Dividenden)
  • Rüruprente / Basisrente (wäre auch sicher, wenn der Ehepartner arbeitslos wird – bei Arbeitslosigkeit darf maximal ein Vermögen von ca. 9.900 Euro pro Person vorhanden sein)

Schauen wir uns die einzelnen Möglichkeiten genauer an – hier habe ich die einzelnen Altersversorgung – Typen beschrieben: Die Möglichkeiten für eine zusätzliche Altersversorgung.

Die Möglichkeiten für eine zusätzliche Altersversorgung

  • Banksparplan: Bonus- oder Prämiensparen wäre hier eine alternative. Beim Prämiensparbuch wird ein monatlicher Betrag eingezahlt und man erhält nicht nur Zinsen (kann man wie bei einem Sparbuch fast vernachlässigen / Stand 2018) sondern auch eine gewisse Prämie / Bonus.
  • Fonds: In einem Fonds werden verschiedene Aktien, Anleihen oder Immobilien zusammengetragen. Somit kann das Risiko gestreut werden. Die Kosten belaufen sich im Jahr auf ca. 1 – 2 %. Es gibt verschiedne Typen (Aktienfonds, Rentenfonds und Immobilienfonds).
  • ETFs: Sie sind günstiger als die Fonds (Deswegen würde ich ETFs immer den Fonds vorziehen). Ein ETF ist ein börsengehandelter Indexfonds (hier wird die Wertentwicklung von einem Index abgebildet – Es kann beispielsweise der Dow Jones oder DAX sein). Der ETF vereint die Vorteile von Fonds und Aktien.
  • Aktien: Mit einer Aktie können sie ein Stück des Unternehmens kaufen / sich an der Firma beteiligen. Mit dem Erwerb einer Aktie wird man Aktionär des Unternehmens. Einige Unternehmen schütten eine Dividende aus (damit wird der Aktionär / Besitzer der Aktie am Gewinn beteiligt). Andere wiederum schütten keine Dividende aus, sondern behalten das komplette Geld im Unternehmen um damit weiter zu arbeiten / zu investieren.
  • Rüruprente / Basisrente: Die Rüruprente ist eine steuerlich begünstigte Form der privaten Altersvorsorge. Besonders interessant ist diese Basisrente für Selbstständige und für Personen die ein höheres steuerpflichtiges Einkommen haben. Die Beiträge der Rürup-Rente können wie auch die Beiträge der gesetzlichen Rentenversicherung steuerlich geltend gemacht werden. Die Basisrente wird als lebenslange Rente ausgezahlt.
  • Riester-Rente: Die Regierung beschloss 2002 das Rentenniveau zu senken um die Belastungen für die jüngere Generation zu senken. Es stand dadurch eine Versorgungslücke – die mit einer zusätzlichen Altersvorsorge ausgeglichen werden musste (private oder betriebliche Altersvorsorge). Um die Motivation der Betroffenen zu steigern – unterstützt der Staat die Riester-Rente mit Zulagen und Steuervorteile. Besonders interessant ist die Riester-Rente für Familien mit Kindern, Geringverdienern und gut verdienende Singles. Bei der Riester-Rente sowie bei der Rürup-Rente wird eine lebenslange Zusatzrente ausgezahlt. Die Riester Beiträge können bis zur einer Höhe von 2.100 Euro pro Jahr als Sonderausgaben steuerlich geltend gemacht werden.

Wie schaut das Resultat nun aus?

Das Prämiensparen ist etwas für vorsichtige, die nur ihr bisheriges Kapital schützen wollen – da die Rendite sehr niedrig ist. Von Fonds würde ich generell die Finger von lassen. Falls man noch ältere Lebensversicherungen besitzt, kann man diese getrost beibehalten (Aktien / ETFs vs. Rentenversicherung). Neue würde ich aber keine mehr abschließen. Rürup Rente ist nur was für Personen die selbständig oder ein höheres Einkommen haben – damit lässt sich was für die Rente machen und dazu auch Steuern sparen – Aber Vorsicht: Die meisten Verträge sind unflexibel und haben hohe Kosten. Hier lohnt es sich am Ende nur, wenn man den richtigen Vertrag herausgesucht wurde. Aber auch Riester lohnt sich nur, wenn man alle Zulagen in voller Höhe vom Staat erhält – deswegen ist es ideal für Personen mit Kindern oder auch für Geringverdiener und gut verdienende Singles, solange man aber kein überteuerten Tarif auswählt (ganz wichtig: die meisten Verträge haben zu hohe Kosten / hier bitte genau vergleichen).

Bei Aktien würde ich bei vorgeschrittenen Alter nur auf Dividenden-Aktien setzten. Hier wird aber eine genau Analyse der Unternehmen vonnöten, die viel Zeit beansprucht. Ich nutze die Dividenden Strategie selber – Jeden Monat Dividende erhalten (habe aber auch natürlich Wachstumsaktien in meinem Depot). Bei diesen Unternehmen / Aktien bekommt man eine Dividende (ähnlich wie Zins oder Miete). Beispiel: besitzt man eine Wohnung die vermietet wird – erhält man eine monatliche Miete. Besitzt man eine Beteiligung an einem Unternehmen was Dividende ausschüttet – erhält man monatlich / Quartalsweise / jährlich eine Zahlung (quasi eine Gewinnbeteiligung). Somit kann man die Kurse bei der Börse nach dem Kauf ausblenden (da man die Aktien nicht mehr verkaufen möchte – sondern die Dividende stets erhalten möchte, ähnlich wie bei der Immobilie mit der Miete, den da interessiert einen der aktuelle Wert der Immobilie auch nicht – außer beim Verkauf.) Falls man sich die Analyse nicht zutraut kann man auch auf sogenannte ETFs zurückgreifen. Es gibt ausschüttende und thesaurierende ETFs. Die ausschüttende ETFs zahlen, wie auch die Dividenden Aktien die Dividende aus – die thesaurierende ETFs reinvestieren die Dividende wieder. Hier kann  man auf die ausschüttende ETFs zurückgreifen, falls man sich mit den Analysen der Unternehmen nicht befassen möchte – somit hat man auch hier ein passives Einkommen (meistens Quartalsweise).

Zusammenfassung – kurzes Fazit

Zusammengefasst kann man sagen, Rürup und Riester lohnen sich nur bei sehr guten Verträgen – hier sollte man sich viel Zeit nehmen um nicht in die Versicherungsfalle zu tappen. Dividenden Aktien benötigen beim heraussuchen ebenfalls Zeit und die Lust zur Analyse (hier hat man die Finanzen in der eigenen Hand). Die Alternative wären ausschüttende ETFs – hier sehe ich den kleinsten Aufwand.

Man hat weder Recht noch Unrecht, weil andere derselben Meinung sind. Man hat Recht, weil die Fakten stimmen und die Überlegungen folgerichtig sind. (Benjamin Graham)

Verwandte Beiträge

Comments (7)

Heute habe ich erfahren dass ich so zweihundert Euro Rente im Monat bekommen werde. Ich habe im Studium geheiratet weil wir zusammenziehen wollten. Dann kam im Studium das erste Kind, Studium (Chemietechnik) wurde abgeschlossen, aber dann mit zwei Kinder wollte mich 1989 niemand einstellen. Weil ich als Frau schwächer wäre wie ein Mann. (Was in meinem Fall gegen die meisten Männer nicht stimmt). Ab dem dritten Kind haben wir ein Haus gebaut (überwiegend ich, weil mein Mann Vollzeit arbeitete) , mit Fünfen sind wir eingezogen. Insgesamt haben wir acht lebende Kinder. Nach dem achten Kind habe ich Biologie bis zum Diplom studiert und wir haben ergänzende Sozialleistungen deswegen verloren . (Absolut unfair!) Nach 19 Semestern war ich damit fertig und 49 1/2 Jahre alt.Ich habe dreieinhalbtausend Bewerbungen geschrieben und dann nicht weiter gezählt. Ich war in einer Jobcentermaßnahme wo ich bis hundert rechnen muss, und lerne wie ein Computer angeschaltet wird. Jetzt studiere ich Philosophie um mir das Jobcenter vom Halse zu halten. Aber wir hatten fast jedes Monatsende kein Geld um auch nur eine Briefmarke zu kaufen–da suchten wir Flaschen. An Einzahlungen für Rente war nicht zu denken. Fünf (4 Akademiker) meiner Kinder arbeiten voll, drei sind noch Studium oder Schulen. Unterstützen ihre Geschwister und zahlen das BaföG ab.. 200 Euro Rente. Mit Punkten 215 € .Aber ich habe meine Kinderzeiten meinem Mann gegeben weil dann 230 Euro mehr in der Haushaltskasse ist. Falls er nicht vor mir stirbt.

Vielen Dank für den lesenswerten Kommentar! Als ist es halt nicht einfach, kenne ich aus meinem Umfeld nur zu Gut!

Die Kinderzeiten dem Mann abzugeben ist schon sehr Lobenswert – war das aber nötig… Wieso erhält der Mann mit den Kinderzeiten mehr Geld?

Mit 8 Kinder hätte man ca. 480€ Anspruch (8×2 Punkte). 16 Punkte x 30€ (Stand 2018)

P.S.: Mutter, die 8 Kinder großgezogen hat … nebenher ein Haus gebaut und mehrfach studiert hat. Leider wird so etwas von Staat nicht belohnt!!! Ich finde ihr Ehrgeiz bemerkenswert. Respekt!

Hallo, Guten Abend,
ich bin so gerade noch 50 Jahre alt, verheiratet und habe 2 Kinder nach 1992 geboren. Die Ausbildung zur Verwaltungsangestellten habe ich im 3. Lj. damals abgebrochen—> es war eine Beziehung mit Pauken u. Trompeten zerbrochen, Mobbing am Arbeitsplatz und ich bekam damals Panikattacken(die mir bisweilen noch heute zu schaffen machen).Zudem in einer mir völlig fremden Groß-Stadt, obwohl ich 4 Jahre da lebte. Ich ließ alles hinter mir, kehrte aufs Land zurück, und zog erst mal zu Mutter zurück. Ich war 23 Jahre alt inzwischen und total ratlos, was jetzt zu tun sei. Etwas beruflich neues und wenn ja, was?! Ich war immerhin hochgradig schwerhörig, dass es irgendwie funktionieren musste. Ich wurde leider völlig unter Druck gesetzt vom Lebensgefährten meiner Mutter, der meinte, ich müsste auf Teufel komm raus ausziehen und Geld verdienen. Die Panikattacken nahmen zu und ich machte erst mal eine Psychotherapie, in den 90ern noch relativ Neuland, um das Ganze erst mal zu verarbeiten und um mir Zeit zu geben. Da lernte ich meinen jetzigen Mann kennen. Ich hatte schon vage Ideen, Erzieherin zu lernen und nebenbei das Fachabi zu machen, da wurde ich ungeplant schwanger. Obwohl der Vater meines Mannes darauf drängte, das Kind wegmachen zu lassen, um die mögliche Karriere meines Mannes nicht zu zerstören, entschied ich mich trotzig, doch bestimmt für das Kind und begrub erst mal meine Pläne. 2,3 Jahre später kam der 2. Sohn. Kleine Kinder erforderten meine ganze Aufmerksamkeit und mein Mann hatte wegen des 1. Kindes sein Studium geschmissen, er kam auch nicht so voran damals. Er begann stattdessen eine Ausbildung zum Industrieelektroniker und schloss diese auch ab nach 3 Jahren. Nach einer Weile konnte mein Mann eine Arbeit als Angestellter eine CD ROM Firma ergattern und blieb insgesamt 11 Jahre dort. Doch gleich im 3. Jahr bekam er seinen 1. Krebs. Wir waren noch recht jung, keine 30 J. zwei kleine Kinder, und das war eine ungeheure Erfahrung, mit so etwas bedrohlichem konfrontiert zu werden. Seit den Bestrahlungen damals gingen die Erkrankungen weiter los, er war seitdem nicht mehr gesund, viele Infekte, eine Viruserkrankung, OP`s wegen Entzündungen, er war oft krank. Geradezu ein Wunder, dass die Firma ihn gehalten hatte. Dann bekam mein Mann insulinpflichtigen Diabetes Typ 1 und er musste dann gerichtlich und anwaltlich dafür kämpfen, keine Nachtschichten mehr zu machen, da seine Unterzuckerungen für ihn unbemerkt verlaufen und er dann auf Dritte angewiesen ist, er ist auch Fahrzeugführer. Dies alles war schon als Ehefrau ziemlich hart, mit ihm durchzustehen, die Kinder waren ja auch noch da. Mein 1. Sohn kam in die Grundschule, der Kleine zeitgleich in den Kindergarten und ich bekam dann Morbus Meniere. Nun verlor ich mein Sprachverstehen ganz, ich habe stressbedingte Ohrgeräusche und es brauchte 10 Jahre, bis die schlimmen Schwindelanfälle nachließen. Ich bin jetzt so gut wie taub, habe ein Hörgerät,um meine Stimme zu kontrollieren. Meine „normalen“ Job-Ideen oder Pläne konnte ich nun begraben, denn es ist ziemlich klar: Ich bin so nicht arbeitsfähig, nicht wenn man die geregelten Zeiten nimmt und ich brauche viele Pausen. Dann waren die Kinder in der Pubertät und mein Mann bekam dann im Alter von 42 J. , noch in besagter Firma beschäftigt und stark engagiert in der Firmengewerkschaft, Darmkrebs diagnostiziert. Das war der Super-Gau für alle, zumal seine Mutter bereits daran gestorben war. Es folgte eine schwere OP, dann die Chemo und eine schwere Zeit, in der auch meine Söhne durch die furchtbare Pubertät mussten. Mein Mann schaffte es, er hat einen hohen Preis für sein Überleben bezahlt: Die Chemotherapie hat eine Polyneuropathie bei ihm ausgelöst und er ist nun gehbehindert. Er bleibt chronisch krank, mit dabei noch sein Diabetes. Er machte nach der Chemo sogar noch eine Umschulung zum Fachinformatiker, trotz 300 perfekten Bewerbungen bekam er keine Arbeit. Das frustrierte ihn auf das Höchste, es machte ihn depressiv, denn diese alte Firma wollte ihn nicht mehr haben, er konnte nicht mehr gut laufen, und eine Sitzende Tätigkeit wollten die ihm nicht geben. Nun musste erst mal Hartz 4 beantragt werden. Dann zogen wir um und mussten erneut beantragen, eine demütigende Erfahrung. Dann riet ihm der Psychologe, er solle Erwerbsminderungsrente beantragen , was er dann auch tat. Dann endlich wurde es auf Dauer bewilligt und wir kamen aus Hartz 4 raus, was erleichternd war, er bekommt noch ein paar Jahre etwas BU dazu, ab 60 auch nicht mehr. Ich werde eines Tages auch nur lächerliche 220 Euro bekommen, weil ich 2 Kinder groß gezogen habe. Ich habe also mein halbes Leben Angst, das mein Mann sterben könnte. Da kommt auch die Existenzangst zu, im Falle eines Falles. Es ist übrigens alles andere als tröstlich oder witzig, wenn andere sagen:“Wir wissen, dass Sie als Hausfrau es schwierig haben.“ oder „Ich weiß, dass Hausfrau ein Full-time-job ist“ (so sagte es ein Versicherungsmensch) . Ich sage dazu, dafür kriege ich aber auch keine gescheite Rente. Ich hatte mal eine Riesterrente beantragt. Es gab eine nette Frau von unserer Sprarkasse, die mal alles von uns an Versicherungen durchging und die sagte, das rentiert sich eher nicht. Es bleibt auf eine Art Sparkonto, aber Sie wissen ja selbst, die Spar-Zinspolitik ist für die Katz. Mich ärgert, dass die Hausfrauen, die es eben auch noch gibt, (erst bin ich es freiwillig gewesen, dann unfreiwillig aus Krankheitsgründen), von der Politik in keinster Weise auch nur erwähnt werden. Mich ärgert, dass die Politiker von 30,40 Jahren Einzahlung reden und das dann die einzahlenden und erwerbsfähigen eine entsprechende Lebensleistung erbracht haben. Ich habe Lebensleistung erbracht und tue das noch. Ich kümmere mich immer noch um Menschen und Tiere, sonst könnte so mancher nicht seiner geregelten Arbeit gar nicht nachgehen. Das ist, was niemand anerkennt, weder erwerblich,noch wirtschaftlich, juristisch noch politisch! Worte genügen mir da ehrlich gesagt nicht. Das musste jetzt mal raus.

Hallo Claudia,

vielen Dank für dein ausführlichen Kommentar. Das hört sich echt schlimm an – viel durchgemacht im Leben bereits!

“Wir wissen, dass Sie als Hausfrau es schwierig haben.“ oder „Ich weiß, dass Hausfrau ein Full-time-job ist“
Diese Aussagen kenne ich leider leider auch. Nur macht die Politik in meinen Augen viel zu wenig für Mütter (Hausfrauen).

220 Euro sind leider für die geleistete Arbeit viel zu wenig. Diese wird zwar noch etwas angehoben, wenn es so weit ist – aber dennoch ein Witz der Politik!

Gruß Vita

Hallo, erstmal ein Dankeschön für den langen und aufschlussreichen Beitrag. Ich bin fast 55 und habe nach meinem Architekturstudium nur 41 Monate gearbeitet. Ich war seitdem auch „nur“ Hausfrau und Mutter von 2 Kindern, die nach 1992 im Ausland zur Welt kamen. Allerdings haben sie trotzdem noch viele Jahre in Deutschland gelebt.
Nun frag ich mich, ob ich meine Studienzeit oder auch Erziehungszeiten anrechnen lassen kann.
Einen Termin bei der Rentenversicherungsanstallt habe ich erst im September …

Liebe Grüsse,
Selin

Hallo,

das ist wahrlich ein schwieriges Thema… Wenn man das Kind im Ausland erzieht, zählen die
Zeiten der Kindererziehung für eine spätere Rente in Deutschland nicht mit. Aber es gibt natürlich auch Ausnahmen!! Hier am besten mit dem Rentenversicherungsträger sprechen.

Gruß Vita

Ungenaue Angaben/Berichtigung!

Also erstens sollte gesagt sein, dass die wenigsten Frauen heute noch überhaupt nicht(!) gearbeitet haben. Sowas findet man kaum noch. Da sind schon in aller Regel wenigstens eine Lehre gemacht worden und dann noch ein paar Jahre gearbeitet, und später vielleicht noch ein Minijob oder Teilzeit. „Hausfrau“ ist eher eine Phase, welche nicht das ganze („Berufs“)Leben dauert…
Also das betrifft die Frauen, die heute in Rente gehen. Vor 20 Jahren sah das vielleicht noch etwas anders aus…
Daher sollten in aller Regel die 5 Jahre Beitragszeit erreicht werden, nur ist zu bedenken, dass es in dem Fall keinerlei Möglichkeit gibt, wie die meisten Leute eher bereits mit Anfang 60 eine Rente zu erhalten, auch nicht mit Abschlägen.

Außerdem zählt bei der Grundsicherung auch eine „angemessene“ selbst bewohnte Immobilie zum Schonvermögen, muss also nicht grundsätzlich verwertet werden.

Und der Regelsatz ist inzwischen auch höher als 416€, das war er auch 2019 schon…

Leave a comment

Finanz-Kroko Newsletter


(Ausführliche Newsletter-Infos & Datenschutz)