Sparer-Freibetrag

Wenn man Dividenden, Zinsen sowie Gewinne aus Aktien und Fondsverkäufen zu verzeichnen hat, lässt sich ein Sparerfreibetrag von 801 (Singles) oder 1.602 (Ehepaare) bei den Banken einrichten. Erst wenn dieser ausgeschöpft ist, ist die Abgeltungssteuer für die Kapitalerträge fällig.

Abgeltungssteuer

Die Einnahmen aus Dividenden und Kursgewinnen unterliegen der Abgeltungssteuer von 25 Prozent zzgl. Solidaritätszuschlag von 5,5 Prozent. Insgesamt sind es dann 26,375 Prozent.

Der Sparer-Pauschbetrag beträgt derzeit für Singles 801 Euro und für Zusammenveranlagte (verheiratet) 1.602 Euro. Nachdem der Sparer-Pauschbetrag ausgeschöpft wurde, wird die Abgeltungssteuer direkt von der Bank an das Finanzamt abgeführt. Den Sparer-Pauschbetrag kann man direkt bei der Online-Bank einreichen. Sollte man mehrere Banken haben, kann man den Freistellungsauftrag auf aufteilen.

Sollte der persönliche Einkommensteuersatz unter 26.375 Prozent liegen, kann man bei der jährlichen Einkommensteuererklärung die Differenz zurückfordern.

Quellensteuer

Die Quellensteuer zahlt man, wenn man in Aktien, Fonds oder ETFs im Ausland investiert und eine Dividende erhält. Die Quellensteuer wird von jedem Land selber festgelegt. In den USA sind es Beispielsweise 30 Prozent. Da USA und Deutschland ein Doppelbesteuerungsabkommen haben, werden nur 15 Prozent fällig. Diese 15 Prozent werden direkt bei der Auszahlung von Dividenden von der Bank einbehalten und sind somit vorerst weg!

Mit einem Freistellungsauftrag wird keine Abgeltungssteuer fällig. Erst nach dem man den Steuerfreibetrag ausgeschöpft hat – wird die Abgeltungssteuer fällig. Die bereits gezahlte Quellensteuer kann dann mit der Abgeltungssteuer verrechnet werden.

Freistellungsauftrag

Um Abgeltungsteuern auf Kapitalerträge zu vermeiden, kann ein Freistellungsauftrag bei der Bank erteilt werden. Für den Freistellungsauftrag benötigt die Bank die Steueridentifikationsnummer. Der Freistellungsauftrag kann bei Versicherungen, Banken und Bausparkassen eingereicht werden um die Kapitalerträge ohne Abzug von Abgeltungssteuer bis zu 801 Euro (Single) oder 1.602 (Ehepaare) zu erhalten.

Falls Kinder ebenfalls Kapitalerträge (Zinsen, Dividenden, etc.) zu verzeichnen haben, werden diese nicht in den Sparerpauschbetrag der Eltern mit eingerechnet. Für die Konten / Depots der Kinder können die Eltern einen Freistellungsauftrag bis zu 801 Euro einreichen.

Hinweis: In der Steuererklärung kann man den Steuersatz von 25 Prozent reduzieren – falls der persönliche Steuersatz kleiner ist!

Rechenbeispiel

Falls man eine Freibetrag von 801€ eingetragen hat … Beispiel:

1000 € Dividende aus Deutschland mit einem Freibetrag von 801€

  • Auf 199€: 25 % Kapitalertragssteuer + 5,5% Solidaritätszuschlag = 49,75 € + 2,74 €
  • somit müsste 52,49 € € an Steuern gezahlt werden
  • von den 1000 € bleiben ca. 947,50 €
Der intelligente Investor ist ein Realist der an den Optimist verkauft und von dem Pessimisten kauft. (Benjamin Graham)

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Comments (6)

Hallo,
heißt das, dass ich mit einem Freistellungsauftrag immer 801 Euro einnehmen kann, die nicht versteuert werden, sondern nur das darüber? Oder bedeutet es, dass ab der Überschreitung von 801 Euro das ganze Einkommen aus Dividenden o.ä. versteuert wird?

vielen Dank

Hallo Nico,

sobald man den Freibetrag von 801€ (Single) überschreiten tut, werden erst auf jeden darüber liegenden Euro Steuern fällig. 801€ bleiben steuerfrei!

Gruß Vita

Hallo,

Ich habe es mal mit Bux trading versucht erstmals nur 50€ eingezahlt.
Muss ich in dem Fall auch schon Abgeldungssteuer an das Finanzamt abführen ?

Hallo,

wenn du Gewinn gemacht hast – dann ja.

Gruß Vita

Hey Vita,
Gehen die Dividenden automatisch in den Sparplan mit ein oder gehen die auf ein extra Konto? Kommen die Steuern erst zur Geltung wenn man sich die Dividenden bzw. Geld auszahlen lässt oder vorher?
So ganz verstehe ich das Thema steuern und Aktien leider noch nicht.
Hast du dazu auch einen Beitrag
Danke für deine Zeit
Gruß Alex

Hallo,

die ausgezahlten Dividenden kommen auf das Verrechnungskonto. Diese kann man dann wieder investieren, wenn man möchte. Sobald die Dividende vom Unternehmen ausgeschüttet wird (aufs Verrechnungskonto) – werden auch direkt Steuern fällig!
Ich hoffe ich konnte dir helfen.

Gruß Vita

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