Call

Mit einem Call, hat der Käufer eine Kaufoption vom Stillhalter erworben. Der Käufer und der Verkäufer (Stillhalter) haben zuvor die Konditionen festgelegt (z.B. Kaufpreis für die Aktie und den Termin, wie lange diese Option gültig ist). In dieser festgelegten Zeit (z.B. ein Monat) hat der Käufer des Calls jederzeit die Möglichkeit die Option zu ziehen und die Aktie zum vereinbarten Preis zu kaufen. Für diese Kaufoption zahlt er dem Stillhalter eine Prämie.

Mit einem Call wird dem Käufer das Recht gesichert, eine Aktie zu einem bestimmten Basiswert in einer bestimmten Zeit vom Verkäufer kaufen zu dürfen. Dies wird schriftlich festgehalten. Die Gegenseite wird in diesem Fall „Stillhalter“ genannt. Der Käufer hat nun in der festgelegten Zeit,  jederzeit die Möglichkeit, dieses Recht auszuüben, verfallen zu lassen oder die Option an Dritte weiter zu verkaufen. Für diese Option erhält der Stillhalter vom Käufer des Call eine Prämie, die sich an vergleichbaren Anlagen am Markt orientiert.

Einen Call kauft der Anleger immer dann, wenn er von einem Anstieg des Börsenwertes überzeugt ist. Steigt der Kurs, so kann der Käufer durch Ausüben der Option einen Gewinn erzielen. Dies gilt natürlich nur, wenn die Differenz zwischen dem Kaufpreis und den Kurspreis positiv ausfällt (falls der Kurs steigt, wird dies der Fall sein). Sollte der Kurs aber fallen, so wird der Anleger (Käufer des Call) die Option wahrscheinlich nicht ausüben. Für den Handel mit sogenannten Calls fallen in der Regel nur geringe Gebühren an. Auf diese Weise kann man von einem soliden Profit sprechen. Sollte die Option nicht in Anspruch genommen werden, verfällt sie nach dem vereinbarten Termin.

Zusammenfassung:

  • Der Käufer rechnet mit steigen Kursen.
  • Der Stillhalter (Verkäufer) rechnet mit leicht fallenden oder konstanten Kursen.
  • Der Käufer kauft den Call und zahlt dem Stillhalter eine Prämie für das Recht, die Option ziehen zu dürfen (ein bestimmten Basiswert in einer festgelegten Zeit kaufen zu können).
  • Steigt der Kurs, so zieht der Käufer die Option und erhält z.B. die Aktie zum festlegten Basiswert. Der Stillhalter muss die Aktie für den nun niedrigeren Kurs verkaufen.
  • Fällt der Kurs, wird der Käufer die Option nicht ziehen. Er will ja keine Aktie für einen höheren Preis kaufen – da er diese auf dem Börsenmarkt günstiger haben kann.
  • Den Stillhalter kann man wie eine Versicherung ansehen. Er versichert die Unsicherheit oder Hoffnung der Anleger und erhält dafür eine Prämie.

Man muss jedoch sagen, dass nicht immer die Auszahlung eines Basiswertes bei den Calls vorgesehen ist. Ist dies nicht der Fall, so kann der Anleger vom Emissionshaus die Differenz vom aktuellen Kaufpreis und dem Kurs an der Börse fordern.

Ich frage mich oft, ob es nützlicher ist, während der Börsenzeit zur Börse oder zum Angeln zu gehen. An der Börse kann man zwar verschiedene Tips erfahren und dann das Gegenteil davon machen, beim Angeln aber kann man in Ruhe überlegen, was man besser nicht machen sollte. (André Kostolany)

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