Unilever Aktie: Großbritannien oder Niederlande

Oft stellt sich einem die Frage, soll man lieber die Unilever aus Großbritannien oder Niederlande kaufen? Es gibt hierbei nur sehr kleine Unterschiede.

  • Britisch = WKN: A0JNE2 / ISIN: GB00B10RZP78
  • Niederländisch = WKN: A0JMZB / ISIN: NL0000009355

Das gleiche gilt natürlich auch für die Royal Dutch Shell (Royal Shell A oder B?).

Der größte Unterschied aus Anlegersicht ist die Dividende. Die Unilever aus Großbritannien (PLC) führt keine englische Quellensteuer ab. Somit würde man 25 Prozent Kapitalertragsteuer (KapSt) und (Soli + Kirchensteuer) zahlen. Die Unilever aus Niederlande (N.V.) führt 15 Prozent Quellensteuer in der Niederlande ab. Das heißt, man zahlt dann 10 Prozent deutsche Kapitalertragsteuer (KapSt) und (Soli + Kirchensteuer).

Siehe: Abgeltungssteuer, Quellensteuer und Sparer-Freibetrag.

  • Freibetrag noch nicht ausgeschöpft: Hier wäre die PLC die bessere Wahl, weil man hier keinen Quellensteuerabzug hat.
  • Freibetrag bereits ausgeschöpft: Hier hätte die N.V steuerlich betrachtet einen kleinen Vorteil.

Um das Ganze besser zu Verstehen, ein Beispiel: Der Freibetrag wurde ausgeschöpft. Die Dividende beträgt 50 Euro (Bruttodividende von Unilever):

Dividende
Quellensteuer
KapSt
Soli
Nettobetrag
50 € von PLC0 % = 0 €25 % = 12,50 €0,69 €36,81 €
50 € von N.V.15 % = 7,50 €10 % = 5 €0,275 €37,23 €

PLC (Unilever aus Großbritannien) hat einen Vorteil, wenn ein Freibetrag vorhanden ist. N.V (Unilever aus Niederlande) hat den Vorteil, wenn der Freibetrag bereits ausgeschöpft ist.

Zum Verständnis die berücksichtigten Steuern:

  • Kapitalertragssteuer: 25 %
  • Soli auf KapSt: 5,5 %
  • NL-Quellensteuer: 15 % (wird auf die Kapitalertragssteuer angerechnet)
  • GB-Quellensteuer: 0%
Reich wird man nicht durch das was man verdient, sondern durch das, was man nicht ausgibt. (Henry Ford)

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