Disagio

In der Finanzwelt und an der Börse wird der Begriff „Disagio“ auch als „Abgeld“ oder „Damnum“ bezeichnet. Der Gegenpart dazu ist das Agio oder „Aufgeld“. Im Finanzwesen behält der Emittent (ausgebende Institution / Herausgeber von Aktien) einen Abschlag vom Nennwert bei der Ausgabe eines Wertpapiers oder bei einer Kreditgewährung ein. Der Abschlag vom Nennwert des Wertpapiers wird beim Disagio in Prozent angegeben.

Disagio

Bei Banken fällt dieser Begriff so gut wie jeden Tag. Die Rede ist an dieser Stelle vom sogenannten Disagio. Dabei handelt es sich um einen Abschlag. Es kommt bei Immobilien, Anleihen, Aktien oder auch Emissionen vor.

Beim Aktienhandel gibt es zwei Möglichkeiten Prämien oder Gebühren zu erhalten, sobald das Wertpapier den Besitzer wechselt. Entweder wird ein Aufgeld (Agio) auf den Nennwert des Wertpapiers verlangt oder es wird Abschlag (Disagio) vom Nennwert des Wertpapiers einbehalten. Wird also ein Wertpapier beim Aktienhandel für weniger Geld verkauft als es tatsächlich wert ist, so spricht man vom Disagio (Agio und Disagio).

Zwei Beispiele fürs Verständnis:

  • Familie Kroko möchte ihr Haus renovieren und erhält einen Kredit von 10.000 Euro. Ausgezahlt werden der Familie aber nur 9.800 Euro – in diesem Fall beträgt das Disagio genau zwei Prozent. Demnach kostet der Kredit 200 Euro.
  • Vita Kroko ist an der Börse aktiv und kauft eine Aktie für 96,50 Euro bei einem Nennwert von 100 Euro. In diesem Fall beträgt das Disagio 3,5 Prozent.

Wenn von einem bestimmten Betrag ein Abschlag vom Nennwert einbehalten wird, so heißt es Disagio.

Als Disagio wird der sogenannte Abschlag bezeichnet. Es handelt sich an dieser Stelle um das Gegenteil zum Agio. Auch dieser wird vom Nennwert ermittelt. Dies geschieht in einem gewissen prozentualen Verhältnis. Ein Disagio wird vor allem bei der Ausgabe von Krediten oder bei Währungsgeschäften einbehalten.

  • Disagio beim Kredit: Nimmt man beispielsweise einen Kredit in Höhe von 100.000 Euro auf und der Disagio beträgt 10 Prozent. So bekommt der Kreditnehmer lediglich 90.000 Euro ausgezahlt. Die Auszahlungssumme beträgt demnach 95 Prozent. Bei der Verzinsung wird jedoch der komplette Betrag in Höhe von 100.000 Euro zugrunde gelegt. Nur unter Berücksichtigung des Disagio kann man den effektiven Zinssatz berechnen. Der Disagio wird in der Regel von den Kreditinstituten als Anzahlung gesehen. Dementsprechend sind bereits 10.000 Euro des Kredites getilgt. Diese hatte jedoch der Kreditnehmer nie zur Verfügung. Dennoch werden die Zinsen auf die vollen 100.000 Euro erhoben.
  • Disagio beim Wertpapier-Handel: Bei einem Disagio von drei Prozent zahlt ein Käufer für eine Aktie oder Anleihe die 1.000 Euro wert ist, nur 970 Euro.

Beim Aktienhandel profitiert der Käufer und bei Darlehensgeschäften profitiert der Kreditgeber, denn der Kreditnehmer zahlt dadurch effektiv höhere Zinsen.

Bei Krediten und Baufinanzierungen ist die ausgezahlte Kreditsumme des Kreditnehmers mit einem Disagio geringer – er zahlt im Endeffekt einen höheren Betrag zurück! Beim Aktienhandel muss der Käufer für die Wertpapiere mit einem Disagio weniger zahlen, erhält dafür aber einen höheren Wert!

Wenn du einen Freund hast, schenke ihm einen Fisch. Aber wenn du ihn wirklich liebst, lehre ihn fischen. (André Kostolany)

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